Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

gültig ab 01. November 2020

 

  • 1 – Geltungsbereich

 

  1. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von in.frame Filmproduktion GbR durchgeführten Aufträge, Angebote und Leistungen.

 

  1. Die AGB gelten mit dem Vertragsabschluss/der Auftragsvergabe des Kunden an die in.frame Filmproduktion als vereinbart. Spätestens jedoch mit der Entgegennahme des Bewegtbild-/Textmaterials.

 

  1. Der Kunde kann den AGB schriftlich innerhalb von drei Werktagen nach Auftragsvergabe widersprechen. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Falls dies jedoch für eine Einzelproduktion zwingend notwendig ist, müssen die jeweiligen Punkte zuerst durch in.frame Filmproduktion schriftlich anerkannt werden.

 

  1. Die AGB gelten innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung ausdrücklich auch für alle zukünftigen Aufträge. Es sei denn, es werden schriftlich abweichende Regelungen getroffen.

 

  • 2 – Vertragsschluss/Leistungserbringung

 

  1. Angebote und Kostenvoranschläge von in.frame Filmproduktion GbR sind unverbindlich, falls dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. in.frame Filmproduktion ist grundsätzlich berechtigt, Aufträge des Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 

  1. Möchte der Kunde vom Vertrag zurücktreten, muss er dies schriftlich innerhalb von 10 Werktagen nach Vertragsabschluss tun. Bei einem späteren Rücktritt vom Vertrag berechnet die in.frame Filmproduktion GbR 50% der vereinbarten Vertragssumme als Ausfallhonorar. Falls der Zeitraum zwischen Auftragsvergabe und Produktionsbeginn kürzer ist, hat der Kunde dies spätestens 48 Stunden vor dem Produktionstermin zu tun. Bei späteren Absagen hat der Kunde ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % des vereinbarten Honorars an die in.frame Filmproduktion zu leisten.

 

  1. Falls dem Kunden vor Vertragsschluss Konzepte, Treatments, Drehbücher etc. überlassen werden, bleiben diese ausdrücklich körperliches und geistiges Eigentum von in.frame Filmproduktion GbR. Sie dürfen nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Falls kein Vertrag zustande kommt, sind diese umgehend an in.frame Filmproduktion zurückzugeben bzw. zu löschen. Bei unzulässiger Verwendung geistigen Eigentums von in.frame GbR ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,- Euro zu entrichten.

 

  1. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, die nicht durch in.frame Filmproduktion zu verantworten sind, trägt diese der Kunde. in.frame Filmproduktion wird diese sobald erkennbar anzeigen. Wird die geplante Produktionszeit aus Gründen überschritten, die nicht von in.frame Filmproduktion zu vertreten hatte, so ist durch den Kunden eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars/Pauschalhonorars zu erbringen.

 

  1. Muss die Produktion am Drehtag aufgrund unvorhersehbarer Umstände, die weder vom Kunden noch von in.frame Filmproduktion zu vertreten sind (z. B. Unwetter), abgebrochen werden, tragen Kunde und in.frame Filmproduktion GbR die Kosten für einen Ersatz-Drehtag zu gleichen Teilen. Die Gesamtkosten steigern sich danach um 50 % des Zeithonorars entsprechend des vereinbarten Honorars.

 

  1. Der Kunde berechtigt in.frame Filmproduktion ausdrücklich in seinem Namen die Leistungen von Dritten einzukaufen, sobald diese für die Durchführung der Produktion notwendig sind. in.frame Filmproduktion handelt in diesen Fällen mit Vollmacht und für Rechnung des Kunden.

 

  1. Der Kunde erhält ausdrücklich nur die vereinbarte Leistung. Dafür behält sich in.frame Filmproduktion GbR vor, bestimmte Bewegtbild-/Tonaufnahmen auszuwählen. Das Rohmaterial ist und bleibt Eigentum von in.frame Filmproduktion und kann zusätzlich erworben werden. Hierfür fallen Zusatzkosten für den entstandenen Aufwand und die Übertragung der Rechte an dem Rohmaterial an.

 

  1. Der Kunde muss Mängel an den abgelieferten Bewegtbildaufnahmen innerhalb von drei Werktagen nach Ablieferung schriftlich anzeigen. Andernfalls gelten die Leistungen als vertragsgemäß abgenommen.

 

  1. Etwaige Nachbesserungen (z. B. Umschnitt) werden von in.frame Filmproduktion GbR entsprechend bis zum vertraglich vereinbarten Aufwand geleistet. Für darüber hinaus gehende Leistungen wird ein entsprechendes Zeithonorar auf Basis des vereinbarten Honorars fällig.

 

  1. Bei der Ausführung der angeforderten Leistung unterliegt in.frame Filmproduktion GbR ausdrücklich keinerlei Weisungen des Kunden. Sämtliche Wünsche werden vorher vertraglich vereinbart. Allerdings basiert die Zusammenarbeit mit in.frame Filmproduktion auf Vertrauen und Zuverlässigkeit. Entsprechend versucht in.frame Filmproduktion GbR auf alle Kundenwünsche einzugehen.

 

  • 3 – Nutzungsrechte

 

  1. Der Kunde erwirbt nach Leistung aller Zahlungsansprüche von in.frame Filmproduktion GbR das vollständige Nutzungsrecht am gelieferten Endprodukt. Es sei denn, dies wurde vertraglich anders vereinbart. Die Nutzungsrechte gehen ausschließlich auf den Kunden über. Er ist nicht berechtigt, diese ganz oder teilweise auf Dritte (z. B. Tochterunternehmen) zu übertragen.

 

  1. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von in.frame Filmproduktion Bewegtbild-/Textmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff. 1, Ziff.5 und Ziff. 6 Urheberrechtsgesetz handelt. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, das gelieferte Bewegtbild-/Textprodukt neu zu arrangieren. Dies bedarf ausdrücklich des schriftlichen Einverständnisses von in.frame Filmproduktion GbR.

 

  1. Insofern es der Produktionsrahmen nicht eindeutig ausschließt, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, im Produkt einen Urhebervermerk (Abspann) zu zeigen.

 

  • 4 – Haftungsausschluss

 

  1. in.frame Filmproduktion GbR übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Kunde hat sich um die Abtretung eben dieser Rechte an ihn bereits vor dem Drehtermin zu kümmern. Ein entsprechendes Formular stellt in.frame Filmproduktion GbR rechtzeitig bereit.

 

  1. frame Filmproduktion übernimmt keine Haftung für die Verwendung von Dritt-Material, das der Kunde bereitstellt. Für eine etwaige Abtretung der Rechte sorgt der Kunde rechtzeitig vor dem Drehtermin. Dies gilt ebenfalls für die Einholung von Drehgenehmigungen (öffentliche Orte etc.), insofern dies nicht vorab in.frame Filmproduktion GbR übertragen wurde.

 

  1. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bewegtbild-/Textprodukts ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

 

  • 5 – Zahlungsmodalitäten

 

  1. Der Kunde hat das vereinbarte Honorar branchenüblich in zwei Raten in Höhe von jeweils 50 % zu leisten. Die erste Rate ist innerhalb von 10 Werktagen nach Vertragsabschluss fällig. Falls der Zeitraum zwischen Auftragsvergabe und Erbringung der Leistung kürzer ist, hat der Kunde die erste Rate spätestens 2 Werktage vor dem ersten Drehtermin zu leisten. Gerät der Auftraggeber mit seiner Zahlung in Verzug, werden Verzugzinsen gemäß § 343 (1) HGB von 8 % über dem Basiszinssatz fällig.

 

  1. Das vereinbarte Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bewegtbild-/Textprodukt nicht veröffentlicht bzw. verwendet wird.

 

  • 6 – Sonstiges

 

  1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hannover.

 

  1. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB müssen vorab von beiden Seiten schriftlich vereinbart werden.

 

  1. Salvatorische Klausel: Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB nichtig oder unwirksam sind, berührt dies nicht die Geltung der übrigen Bestimmungen. Gegebenenfalls verpflichten sich Kunde und in.frame Filmproduktion die entsprechenden Punkte durch die wirksamen Bestimmungen zu ersetzen, die der ursprünglichen Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommen.

 

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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